Warum klare Regeln und gute Zusammenarbeit mit Mitarbeitervertretung und Aufsichtsrat jetzt entscheidend sind
In diesem Jahr finden in vielen Einrichtungen sowohl die Wahlen der Mitarbeitervertretungen als auch die Wahlen der Aufsichtsräte statt. Auch wenn diese beiden Gremien auf den ersten Blick sehr unterschiedlich erscheinen, verbindet sie ein zentraler Punkt:
Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit beiden Gremien ist von entscheidender Bedeutung für die Leitung und die positive Entwicklung von Gesundheitseinrichtungen.
Denn das Gegenteil ist ebenso wahr: Reibungen und Konflikte mit Gremien kosten viel Energie – Energie, die dann für die Weiterentwicklung des Unternehmens an anderer Stelle fehlt.
Zwei Gremien – sehr unterschiedliche Ausgangslagen
Die Unterschiede zwischen Mitarbeitervertretung und Aufsichtsrat sind vielfältig: Die Mitarbeitervertretung besteht aus Mitarbeitenden, die täglich im Unternehmen tätig sind. Sie verfügen über ein hohes Maß an internem Wissen, haben Einfluss auf die Stimmung im Betrieb und sind in der Regel durch Schulungen und Weiterbildungen gut auf ihre Aufgaben vorbereitet.
Demgegenüber sind Aufsichtsräte häufig sehr viel heterogener zusammengesetzt. Je nach Gesellschaftsform und Gesellschafterstruktur variiert ihre Zusammensetzung stark. Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich, meist zusätzlich zu einer beruflichen Tätigkeit in anderen Wirtschaftsbereichen. Häufig kommen weitere Ehrenämter hinzu, aus denen Mitglieder in den Aufsichtsrat entsandt werden.
Daraus ergeben sich mehrere Herausforderungen:
- oft unzureichende Rollenklarheit
- keine verpflichtenden Weiterbildungen
- unklare Vorstellungen zu Aufgaben, Pflichten und Verantwortung
Gerade in einer angespannten wirtschaftlichen Lage können diese Faktoren Konflikte verstärken.
Frühzeitig Klarheit schaffen: Zusammenarbeit bewusst gestalten
Umso wichtiger ist es, bereits zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Gremium ins Gespräch zu kommen und klare Regelungen und Rahmenbedingungen zu vereinbaren.
Der erste Schritt sollte immer ein Gespräch mit dem jeweiligen Vorsitzenden sein, um die Notwendigkeit solcher Regelungen zu verdeutlichen und erste Grundlagen zu legen. Anschließend empfiehlt sich ein (moderiertes) Gespräch mit dem gesamten Gremium, in dem zentrale Fragen geklärt werden können, zum Beispiel:
- Wie sehen die Regeln für eine gute Zusammenarbeit aus?
- Wer hat welche Aufgaben? (klare Abgrenzung)
- Wie häufig finden Gespräche statt – und in welcher Zusammensetzung?
- Welche (unausgesprochenen) Erwartungen gibt es?
- Wie kann eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gefördert werden?
- Wie wird mit Konflikten umgegangen?
- Welche Unterstützung wird benötigt, damit alle ihre Aufgaben kennen, akzeptieren und gut ausführen können?
- Welches Wissen wird dafür benötigt?
Besonderer Fokus: Einführung und Qualifizierung von Aufsichtsräten
Gerade bei Aufsichtsräten empfiehlt sich dringend eine strukturierte Einführungsveranstaltung, in der Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen transparent erläutert werden.
Diese sollte idealerweise durch einen externen Berater erfolgen, da Unabhängigkeit hier eine zentrale Rolle spielt.
Qualifizierungsangebote ab Frühjahr 2026
Dr. Schauer – beraten und steuern – bietet ab dem Frühjahr 2026 umfangreiche Programme zur Qualifizierung von Aufsichtsräten an. Diese sind modular aufgebaut und können passgenau eingesetzt werden – unter anderem als:
- Schulung oder Vortrag
- Beratung oder Coaching
- interaktives Seminar
- Schulungsvideos
- Krankenhaus-Simulation zur Verdeutlichung der Komplexität
Die Angebote sind in Präsenz oder online verfügbar und werden durch begleitende Unterlagen ergänzt.
Dieses breite Spektrum richtet sich sowohl an neu berufene Aufsichtsräte als auch an langjährig erfahrene Gremienmitglieder, die sich ein Update zu aktuellen Entwicklungen im Gesundheitsmarkt oder in der Gesundheitspolitik wünschen.
Selbstverständlich können für Aufsichtsräte mit besonderen Anforderungen auch individuelle Inhalte entwickelt werden.
Bei Interesse melden Sie sich gern.