Warum kla­re Regeln und gute Zusammenarbeit mit Mitarbeitervertretung und Aufsichtsrat jetzt ent­schei­dend sind 
 

In die­sem Jahr fin­den in vie­len Einrichtungen sowohl die Wahlen der Mitarbeitervertretungen als auch die Wahlen der Aufsichtsräte statt. Auch wenn die­se bei­den Gremien auf den ers­ten Blick sehr unter­schied­lich erschei­nen, ver­bin­det sie ein zen­tra­ler Punkt: 

Eine gute und ver­trau­ens­vol­le Zusammenarbeit mit bei­den Gremien ist von ent­schei­den­der Bedeutung für die Leitung und die posi­ti­ve Entwicklung von Gesundheitseinrichtungen. 

Denn das Gegenteil ist eben­so wahr: Reibungen und Konflikte mit Gremien kos­ten viel Energie – Energie, die dann für die Weiterentwicklung des Unternehmens an ande­rer Stelle fehlt. 

Zwei Gremien – sehr unter­schied­li­che Ausgangslagen 

Die Unterschiede zwi­schen Mitarbeitervertretung und Aufsichtsrat sind viel­fäl­tig: Die Mitarbeitervertretung besteht aus Mitarbeitenden, die täg­lich im Unternehmen tätig sind. Sie ver­fü­gen über ein hohes Maß an inter­nem Wissen, haben Einfluss auf die Stimmung im Betrieb und sind in der Regel durch Schulungen und Weiterbildungen gut auf ihre Aufgaben vor­be­rei­tet. 

Demgegenüber sind Aufsichtsräte häu­fig sehr viel hete­ro­ge­ner zusam­men­ge­setzt. Je nach Gesellschaftsform und Gesellschafterstruktur vari­iert ihre Zusammensetzung stark. Die Tätigkeit erfolgt ehren­amt­lich, meist zusätz­lich zu einer beruf­li­chen Tätigkeit in ande­ren Wirtschaftsbereichen. Häufig kom­men wei­te­re Ehrenämter hin­zu, aus denen Mitglieder in den Aufsichtsrat ent­sandt wer­den. 

Daraus erge­ben sich meh­re­re Herausforderungen: 

  • oft unzu­rei­chen­de Rollenklarheit 
  • kei­ne ver­pflich­ten­den Weiterbildungen 
  • unkla­re Vorstellungen zu Aufgaben, Pflichten und Verantwortung 

Gerade in einer ange­spann­ten wirt­schaft­li­chen Lage kön­nen die­se Faktoren Konflikte ver­stär­ken. 

Frühzeitig Klarheit schaf­fen: Zusammenarbeit bewusst gestal­ten 

Umso wich­ti­ger ist es, bereits zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem jewei­li­gen Gremium ins Gespräch zu kom­men und kla­re Regelungen und Rahmenbedingungen zu ver­ein­ba­ren. 

Der ers­te Schritt soll­te immer ein Gespräch mit dem jewei­li­gen Vorsitzenden sein, um die Notwendigkeit sol­cher Regelungen zu ver­deut­li­chen und ers­te Grundlagen zu legen. Anschließend emp­fiehlt sich ein (mode­rier­tes) Gespräch mit dem gesam­ten Gremium, in dem zen­tra­le Fragen geklärt wer­den kön­nen, zum Beispiel: 

  • Wie sehen die Regeln für eine gute Zusammenarbeit aus? 
  • Wer hat wel­che Aufgaben? (kla­re Abgrenzung) 
  • Wie häu­fig fin­den Gespräche statt – und in wel­cher Zusammensetzung? 
  • Welche (unaus­ge­spro­che­nen) Erwartungen gibt es? 
  • Wie kann eine ver­trau­ens­vol­le Zusammenarbeit geför­dert wer­den? 
  • Wie wird mit Konflikten umge­gan­gen? 
  • Welche Unterstützung wird benö­tigt, damit alle ihre Aufgaben ken­nen, akzep­tie­ren und gut aus­füh­ren kön­nen? 
  • Welches Wissen wird dafür benö­tigt? 

Besonderer Fokus: Einführung und Qualifizierung von Aufsichtsräten 

Gerade bei Aufsichtsräten emp­fiehlt sich drin­gend eine struk­tu­rier­te Einführungsveranstaltung, in der Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen trans­pa­rent erläu­tert wer­den. 

Diese soll­te idea­ler­wei­se durch einen exter­nen Berater erfol­gen, da Unabhängigkeit hier eine zen­tra­le Rolle spielt. 

Qualifizierungsangebote ab Frühjahr 2026 

Dr. Schauer – bera­ten und steu­ern – bie­tet ab dem Frühjahr 2026 umfang­rei­che Programme zur Qualifizierung von Aufsichtsräten an. Diese sind modu­lar auf­ge­baut und kön­nen pass­ge­nau ein­ge­setzt wer­den – unter ande­rem als: 

  • Schulung oder Vortrag 
  • Beratung oder Coaching 
  • inter­ak­ti­ves Seminar 
  • Schulungsvideos 
  • Krankenhaus-Simulation zur Verdeutlichung der Komplexität 

Die Angebote sind in Präsenz oder online ver­füg­bar und wer­den durch beglei­ten­de Unterlagen ergänzt. 

Dieses brei­te Spektrum rich­tet sich sowohl an neu beru­fe­ne Aufsichtsräte als auch an lang­jäh­rig erfah­re­ne Gremienmitglieder, die sich ein Update zu aktu­el­len Entwicklungen im Gesundheitsmarkt oder in der Gesundheitspolitik wün­schen. 

Selbstverständlich kön­nen für Aufsichtsräte mit beson­de­ren Anforderungen auch indi­vi­du­el­le Inhalte ent­wi­ckelt wer­den. 

Bei Interesse mel­den Sie sich gern.